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Erbrecht
Einleitung
Gesetzliche Erben
Ehegatte/Partner
Erbeinsetzung
Vermächtnis
Verfügungsarten
Verfügbarer Teil
Pflichtteil
Begünstigung des Ehegatten
Versicherungsansprüche
Enterbung |
Nachkommen und überlebender Ehegatte/Partner

Die nächsten Erben eines Erblassers sind seine Nachkommen. Die Kinder erben zu gleichen Teilen.
An die Stelle vorverstorbener Kinder treten ihre Nachkommen.
Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. Vater und Mutter erben nach Hälften. An die Stelle von Vater oder Mutter, die vorverstorben sind, treten ihre Nachkommen, und zwar in allen Graden nach Stämmen.
Daneben ist der überlebende Ehegatte/registrierte Partner gesetzlicher Erbe. |
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