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Erbrecht | Testament | Erbvertrag | Erbteilung
 
Erbrecht
Einleitung
Gesetzliche Erben
Ehegatte/Partner
Erbeinsetzung
Vermächtnis
Verfügungsarten
Verfügbarer Teil
Pflichtteil
Begünstigung des Ehegatten
Versicherungsansprüche
Enterbung
Überlebender Ehegatte/eingetragener Partner



Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen
oder Partner erhalten:

wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben, die Hälfte der Erbschaft;

wenn sie mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen haben, drei Viertel der Erbschaft;

wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft.