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Erbrecht
Einleitung
Gesetzliche Erben
Ehegatte/Partner
Erbeinsetzung
Vermächtnis
Verfügungsarten
Verfügbarer Teil
Pflichtteil
Begünstigung des Ehegatten
Versicherungsansprüche
Enterbung |
Überlebender Ehegatte/eingetragener Partner

Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen
oder Partner erhalten:
wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben, die Hälfte der Erbschaft;
wenn sie mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen haben, drei Viertel der Erbschaft;
wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft. |
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